Neben der Arbeitslosenversicherung, der Rentenversicherung, der Krankenversicherung und der Unfallversicherung ist die Pflegeversicherung als die fünfte Säule der Deutschen Sozialversicherung im Jahre 1995 eingeführt worden.
Träger der Pflegeversicherung sind die Pflegekassen. Die Aufgaben dieser werden von den Krankenkassen wahrgenommen.